Aktuelle Situation:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Tarifkommission für das Bankgewerbe hat beim
ver.di-Bundesvorstand die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen beantragt. Dazu einige Hintergrundinformationen:
Die Bankarbeitgeber machen in dieser Tarifrunde ein Gehaltsangebot
davon abhängig, dass ver.di eine Öffnungsklausel für Beschäftigte im Vertrieb akzeptiert, die es Betriebsräten und Arbeitgebern ermöglicht, die Monatsgehälter zu senken. Statt eines vollen Tarifgehalts
sollen dann nur noch 65 % gezahlt werden, mindestens 1.800 Euro. Dieses Grundgehalt entspräche dann etwa dem Niveau des Arbeitslosengeldes.
Beschäftigte sollen die Möglichkeit bekommen, sich freiwillig für
dieses System zu entscheiden, mit einem 6-monatigen Rückkehrrecht. (Welchen Stellenwert Freiwilligkeit vor dem Hintergrund von Arbeitsplatzabbau und Zweigstellenschließungen hat, wissen wir alle zu
genau.)
Mittels eines variablen Vergütungssystems (Provisionen) sollen die
Beschäftigten dann nach ihren Verkaufserfolgen bezahlt werden, sofern die erreichte Provisionssumme das Mindestmonatsgehalt (Fixum) überschreitet.
Die Arbeitgeber verweisen auf eine ähnliche Tarifregelung in der
Versicherungsbranche. Hierzu sollten Sie wissen, dass sich nach unseren Informationen die Mehrheit der Beschäftigten im Versicherungsaußendienst im "Unterverdienst" befinden. Die Provisionen
überschreiten dort also nicht das vereinbarte Fixum.
ver.di hat in den Verhandlungen erklärt, eine solche Regelung nicht
zu unterschreiben. Statt dessen haben wir die Bankarbeitgeber aufgefordert, die längst überfällige Reform der Vergütungsstrukturen mit uns zu einem Ende zu bringen. Seit mehreren Jahren wird darüber
bereits verhandelt.
Am 17. und 22. Mai haben dazu Gespräche stattgefunden. ver.di hat
einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt zur Überarbeitung der Eingruppierungsbestimmungen, der Gehaltstabelle und zu "Spielregeln" für variable Vergütungssysteme. In allen Fragen zeigten
wir uns verhandlungsbereit.
Die Bankarbeitgeber haben in diesen Gesprächen keinen einzigen
Vorschlag aufgegriffen, obwohl zu vielen Themen in den bisherigen Gesprächen Übereinstimmung bestand. Ihr einziges Interesse ist es, mit der beschriebenen Öffnungsklausel das unternehmerische Risiko auf
Arbeitnehmer/innen zu verlagern.
Ohne eine solche Klausel, so die Arbeitgeber, gibt es kein
Gehaltsangebot.
Dagegen werden und müssen wir uns wehren. Wir fordern eine
Gehaltserhöhung ohne Vorbedingungen.
Zurzeit werden viele Kolleginnen und Kollegen von Vorgesetzten
verunsichertan, Fragen zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen und Drohungen gehören dazu. Fragen und Antworten sind im Internet veröffentlicht unter
www.fidi.verdi.de
Übrigens: Aus bisherigen Aktionen und Streiks sind uns keine
negativen Folgen für einzelne Streikteilnehmer bekannt. Ein bisschen Mut und Angst gehört aber natürlich dazu, wir alle machen das ja ganz selten. Außerdem schützt die Maßregelungsklausel, die bei jedem
Tarifabschluß vereinbart wird. Nachteile müssen spätestens dann ausgeglichen werden, etwa in Akten aufgenommene Schreiben und Abrechnungen entfernt werden.
Veröffentlichungen des Arbeitgeberverbandes ist zu entnehmen, dass
mit ver.di-Streikaktionen gerechnet wird. Wir sollten und werden die Bankarbeitgeber nicht enttäuschen!
Übrigens: Auch in der Versicherungsbranche
machen die Arbeitgeber ein Gehaltsangebot von Vorbedingungen abhängig. Dort haben bereits erste Tarifaktionen stattgefunden. Einen interessanten Schritt machte der Betriebsrat Ihrer "Konzernschwester", der Frankfurter Versicherung Allianz Versicherung AG: Die bislang noch nicht organisierten Mitglieder des Betriebsrates traten geschlossen ihrer Gewerkschaft ver.di bei. Auch das ist eine Positionierung in dieser zugespitzten Situation
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